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Beschwerdemanagement der DS Crewing Services GmbH (“DSCS”)
1. Allgemeines
1.1. Begriffsbestimmung
Unter einem Beschwerdeverfahren versteht man ein Verfahren, das die Möglichkeit schafft, Beschwerden einzureichen, die in Bezug auf soziale und arbeitsrechtliche Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit wahrgenommen werden.
Es handelt sich um einen Hinweis auf soziale und arbeitsrechtliche Folgen und Risiken, die zu Auswirkungen werden können.
Beschwerden können von Betroffenen selbst oder durch Vertreterinnen und Vertreter wie Organisationen kommuniziert werden.
Das Unternehmen verfügt über einen detailliert geregelten und schriftlich dargelegten Prozess zum Umgang mit Beschwerden. Dieser beinhaltet ein klares Verfahren, die Benennung von Kontaktpersonen zur Verarbeitung der Beschwerden, sowie die Festlegung eines angemessenen zeitlichen Rahmens für das Beschwerdeverfahren.
Eine Beschwerde ist jede negative Äußerung oder Unzufriedenheit des Kunden / der Kundin / des Bewerbers / der Bewerberin oder eines Dritten im Namen eines Kunden / Bewerbers (z.B. bevollmächtigte Rechtsanwälte), von Ombudsleuten oder Aufsichtsbehörden, unabhängig von ihrer Form, die an die DS Crewing Services GmbH adressiert wird.
Als Beschwerde gilt jede Äußerung der Unzufriedenheit, die eine natürliche Person (Beschwerdeführer) an ein Unternehmen im Zusammenhang mit dessen Erbringung einer Dienstleistung bzw. eines entsprechenden Prozesses richtet. Nicht umfasst sind dabei Dienstleistungen nach dem Gütesiegel, die nicht durch die DS Crewing Services GmbH verantwortet werden.
Der Begriff „Beschwerde“ muss nicht zwingend verwendet werden. Eine Beschwerde bedarf keiner bestimmten Form.
Bestehen Zweifel darüber, ob die Äußerung des Kunden / der Kundin / des Bewerbers / der Bewerberin als Beschwerde aufzufassen ist, ist diese Äußerung dem Beschwerdemanagementbeauftragten vorzulegen, der über die Qualifikation der Äußerung entscheidet.
Seine Entscheidung ist für die Bearbeitung bindend.
1.2. Anwendungsbereich
Die DS Crewing Services GmbH ist gemäß des Gütesiegels zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation verpflichtet, die die Einhaltung der von ihnen zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.
Hierzu gehört, dass die DSCS Beschwerden zuverlässig aufnimmt und auswertet, um Erkenntnisse über mögliche Versäumnisse und Unzulänglichkeiten im Geschäftsbetrieb zu gewinnen und um diese abstellen zu können.
Die aus der Beschwerdebearbeitung gewonnenen Erkenntnisse sind in die Geschäftsprozeße einzubeziehen und zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich dieser Beschwerdemanagement-Richtlinie betrifft alle Beschwerden.
Die Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen dieser Beschwerdemanagement-Richtlinie ist für alle Mitarbeiter der DS Crewing Services GmbH, sowie für die Mitglieder der Geschäftsführung verbindlich.
Die Beschwerdemanagement-Richtlinie sowie das Beschwerde-Protokoll sind im Kommunikationskanal „Teams“ eingestellt und so allen Mitarbeitern jederzeit zugänglich.
Über Änderungen der Richtlinie werden die Mitarbeiter informiert.
2. Beschwerdemanagement
2.1. Ziele
Das Beschwerdemanagement verfolgt die nachfolgend dargestellten Ziele:
- Korrektur von Fehlern
- Wiederherstellung der Zufriedenheit der Bewerber- bzw. Kundenzufriedenheit
- Verbesserung der Kundenbindung
- Abändern von Entscheidungen
- Entschuldigung für unangemessenes Verhalten von Mitarbeitern
- Schadensersatz und Ersatz von Aufwendungen
- Hinweise auf Stärken und Schwächen der Dienstleistung oder Mängel der Servicequalität
- Reaktion auf Kunden- und Bewerberwünsche
- Wahrung von Interessen der Stake- & Shareholder
- Reduzierung von Fehlerkosten und Beschwerdekosten
- Erfassung und Auswertung der Beschwerden zur Qualitätssicherung und Verbesserung ggfs. Änderung von Prozessen
- Nutzung der der Beschwerdeinformation im Hinblick auf betriebliche Risiken und Chancen im Markt
- Steigerung der Servicequalität
- Systematischer Umgang im Kundendialog
2.2. Grundsätze
Das Beschwerdemanagement lässt sich dabei von folgenden Prinzipien leiten:
- Bestimmung eines Beschwerdemanagementbeauftragten, dem alle Beschwerden zuzuleiten sind
- Schaffung eines Beschwerdemanagementprozesses
- Kontinuierliche Verbesserung des Beschwerdemanagementprozesses
- Kundenorientierung
- Sachbezogene Entscheidungsfindung im bestmöglichen Kundeninteresse
- Einbeziehung der beteiligten Personen
- Regelmäßiges Reporting an die Geschäftsleitung
2.3. Prozess
Das Beschwerdemanagement ist dabei in einen direkten und in einen indirekten Beschwerdemanagementprozess zu untergliedern. Die Aufgaben des direkten Beschwerdemanagementprozess sind zu unterteilen in:
- Beschwerdestimulierung
- Beschwerdeannahme
- Beschwerdebearbeitung
- Beschwerdereaktion
Der indirekte Beschwerdemanagementprozess lässt sich ebenfalls in folgende Aufgabenbereiche wie folgt unterteilen:
- Beschwerdeanalyse
- Beschwerdereporting
- Informationsnutzung
2.4. Internes Beschwerderegister
Alle Beschwerden, ihre Bearbeitung, die getroffenen Maßnahmen sowie die Entscheidungen werden ohne unnötige Verzögerung systematisch dokumentiert (internes Beschwerderegister). Das interne Beschwerderegister wird elektronisch sowie in einem physischen Ordner geführt, so dass es eine systematische Auswertung ermöglicht, gegen sachlich nicht gebotene Änderungen geschützt ist, nachträgliche Änderungen erkennen lässt und eine ungehinderte Einsichtnahme für die zuständigen Mitarbeiter der zentralen Beschwerdestelle, die zuständigen Prüfer/Auditoren der KDA / DKF.
Die zu einem Beschwerdefall vorhandenen Unterlagen werden fünf Jahre aufbewahrt. Die Daten der Beschwerdebearbeitung werden fortlaufend analysiert, um zu gewährleisten, dass wiederholt auftretende oder systematische Probleme sowie potenzielle rechtliche und operationelle Risiken festgestellt und behoben werden, z. B. durch folgende Maßnahmen:
- Analyse der Hintergründe jeder einzelnen Beschwerde, um Ursachen zu ermitteln, die bestimmten Arten von Beschwerden gemein sind,
- Überlegungen, ob diese Ursachen auch andere Prozesse oder Dienstleistungen beeinflussen könnten; das gilt auch für solche Prozesse und Dienstleistungen, über die keine Beschwerden vorliegen,
- Beseitigung der Ursachen, soweit dies sinnvoll erscheint und möglich ist.
3. Beschwerdeverantwortliche
Zur Gewährleistung eines effizienten, anlegerorientierten Beschwerdemanagements wird von der Geschäftsleitung eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet. Diese besteht aus Frau Gürsoy.
Die zentrale Beschwerdestelle ist über die Emailadresse „complaint@ds-crewing-services.de“ zu erreichen.
Innerhalb des Beschwerdeverfahrens prüft der Beschwerdeempfänger die jeweilige Beschwerde nach entsprechender Annahme. Die/der Beschwerdeverantwortliche entscheidet, ob eine Rechtsabteilung einzuschalten ist, insbesondere weil Haftungs-, Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Bei signifikanten Risiken wird durch den Beschwerdeverantwortlichen die Geschäftsleitung informiert.
4. Beschwerdeverfahren
Das Beschwerdeverfahren ist klar geregelt, frei zugänglich und transparent. Die Möglichkeiten zur Beschwerde müssen einfach und öffentlich zugänglich sein.
Es besteht ein Onlinezugang zu einem Beschwerdeverfahren für die interessierten Parteien der DS Crewing Services GmbH, wie z.B. für die zu vermittelnden internationalen Pflegekräfte, externe Service-Provider, Mitarbeitende und Arbeitgebende.
Bei einer Beschwerde handelt es sich um eine Äußerung von Unzulänglichkeiten oder Bedenken durch Betroffene oder deren Vertreterinnen und Vertreter in Bezug auf ihre Rechte, Freiheiten oder andere Ansprüche, basierend auf Vertragsbedingungen, Abmachungen, Praktiken oder einem allgemeinen Verständnis von Fairness.
4.1. zu bearbeitende Beschwerden
Zu bearbeitende Beschwerden im Sinne dieser Richtlinie sind negative Äußerungen oder Unzufriedenheiten die sich auf folgende Sachverhalte beziehen:
- Verletzung von Vertragspflichten
- Unzufriedenheit mit Werbemaßnahmen
- Fehlerhafte Prozessabläufe
- Androhung von rechtlichen Schritten
- Geltendmachung von Ansprüchen
- Beschwerden mit Kündigungsandrohungen oder verbunden mit einer Kündigung oder dem Verlangen nach einer Vertragsaufhebung/Rückabwicklung
- Gefahr von Reputationsschäden (z.B. durch Veröffentlichung des Sachverhalts)
Anfragen und Informationsgesuche oder ähnliches sind keine Beschwerden.
4.2. Beschwerdestimulation
Das Beschwerdemanagement muss geeignet sein, dem Beschwerdeführer wahrnehmbare Kontaktpunkte zur Verfügung zu stellen. Es muss eindeutig für ihn wahrnehmbar kommuniziert werden, an wen er seine Beschwerde richten kann. Dazu bedient sich die DS Crewing Services GmbH einfach zugänglicher Beschwerdekanäle, die auch gegenüber dem Kunden auf der Internetpräsenz bekanntgegeben werden.
4.3. Beschwerdeannahme
Die Beschwerde ist vom Beschwerdeverantwortlichen zu bearbeiten/verantworten. Empfänger der Beschwerde ist derjenige, der die Beschwerde, ungeachtet der Form, entgegennimmt oder erhält („Beschwerdeverantwortlicher").
Der Beschwerdeverantwortliche hat am Tage des Eingangs der Beschwerde, gegebenenfalls am kommenden Werktag, den Beschwerdemanagementbeauftragten über den Eingang einer Beschwerde zu informieren (per eMail an complaint@ds-crewing-services.de) und ihm bei schriftlichen Beschwerden ein auf einen geeigneten Datenträger gespeichertes Duplikat, bei telefonischen Beschwerden eine Telefonnotiz weiterzuleiten. Im Fall von schriftlichen Beschwerden ist dem Beschwerdeführer der Eingang der Beschwerde zu bestätigen, sofern sie nicht direkt beantwortet werden kann.
Jede Beschwerde ist im Ergebnis, unabhängig ob sie telefonisch oder schriftlich eingegangen ist, durch den Beschwerdeverantwortlichen in ein Beschwerdeprotokoll aufzunehmen und dieses Protokoll dem Beschwerdemanagementbeauftragten zu übergeben.
4.4. Beschwerdebearbeitung, Beschwerdereaktion/-beantwortung
Der Beschwerdeverantwortliche hat vom Erhalt der Beschwerde bis zu dessen finalen Bearbeitung und Beantwortung gegenüber dem Verfasser / der Verfasserin die Verantwortung. Mit Weiterleitung der Beschwerde an den Beschwerdemanagementbeauftragten endet nicht die Verantwortung des Beschwerdeverantwortlichen.
Die Bearbeitung und Beschwerdereaktion ist vom Beschwerdeverantwortlichen zu übernehmen. Bei Unsicherheiten kann er sich mit dem Beschwerdemanagementbeauftragten abstimmen. Die schriftliche Beschwerdereaktion hat grundsätzlich innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen. Vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Vorgaben muss jede abschließende Antwort in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen, sofern der Beschwerdeführer nicht ausdrücklich nur eine mündliche Antwort verlangt. Abweichend davon können mündliche Beschwerden auch nur mündlich beantwortet werden, sofern der Beschwerdeführer damit einverstanden ist.
Der Beschwerdeverantwortliche wird unverzüglich nach Erhalt der Beschwerde identifizieren, welche Stellen in der DS Crewing Services GmbH zu informieren sind bzw. wer bei der Bearbeitung der Beschwerde die notwendigen Informationen geben kann und an diese die Beschwerde weiterleiten.
Jede Beschwerde ist grundsätzlich zeitnah nach dessen Eingang beim Beschwerdeverantwortlichen zu bearbeiten und schnellstmöglich eine Entscheidung zur Lösung bzw. Fehlerbehebung zu treffen bzw. bei der zuständigen Stelle einzuholen. Das bedeutet, dass eine Beschwerde grundsätzlich innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen zu bearbeiten ist. Sollte es nicht möglich sein die Beschwerde innerhalb dieser Frist zu bearbeiten, ist dem Beschwerdeführer nach Ablauf der Frist eine Zwischennachricht zu geben.
Die Antwort auf die Beschwerde muss begründet und für außenstehende Dritte verständlich und nachvollziehbar sein. Die Antwort ist daher so kurz und verständlich wie möglich, aber so umfassend wie nötig zu verfassen. Sie soll Rückfragen vermeiden.
Die Höchstfrist für eine Beschwerdebearbeitung beträgt fünf Arbeitstage. Diese Frist kann überschritten werden, wenn aufgrund des Umfangs oder der Schwierigkeit des Sachverhalts eine schnellere Bearbeitung nur mit unangemessenem Aufwand an Personal und Kosten verbunden ist. Eine Fristüberschreitung kann insbesondere dann angemessen sein, wenn es sich um Haftungs-Schadensersatz und/oder Entschädigungsansprüche handelt, gerichtliche Verfahren drohen oder bereits eingeleitet worden sind. Auch in diesen Fällen ist auf eine anlegerorientierte Lösung hinzuarbeiten und sich gegebenenfalls außergerichtlich einvernehmlich zu einigen.
Durch Fristenvermerke ist zu gewährleisten, dass Beschwerden fristgemäß beantwortet werden. Solange eine Beschwerde nicht beantwortet worden ist, muss sichergestellt sein, dass Fristen nicht gelöscht werden.
Im Mittelpunkt der Beschwerdebearbeitung steht das Prüfen und Lösen des Kundenanliegens in dessen bestmöglichem Interesse, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht gegen den Vermittlungsvertrag oder gegen die Bedingungen der fairen Anwerbung verstößt.
Die Kommunikation mit dem Kunden im Zusammenhang mit der Beschwerdebearbeitung ist grundsätzlich Aufgabe des Beschwerdeverantwortlichen. Der Beschwerdemanagementbeauftragte hält die ordnungsgemäße Beschwerdebearbeitung nach. Antwortschreiben und Bearbeitungsdauer der Beschwerde sind dem Beschwerdemanagementbeauftragten zu melden. Damit endet die Verantwortlichkeit des Beschwerdeverantwortlichen.
Im Fall von Wiederholungsbeschwerden ist sicherzustellen, dass die mit der Erstbeschwerde betrauten Stellen auch für eine wiederholte Beschwerde, etwa weil der Beschwerdeführer mit der Beantwortung seiner Beschwerde nicht zufrieden ist, betraut werden. Sollte die Beschwerde potenziell Inhalt eines Klageverfahrens sein, wird die Gesellschaft eine Löschung später vornehmen.
4.5. Beschwerdeanalyse
Der Beschwerdemanagementbeauftragte hat die Beschwerden systematisch zu erfassen und auszuwerten, sowie effektive Bearbeitungsabläufe und Berichtspflichten zu installieren und fortlaufend weiterzuentwickeln (siehe 2.4.). Die Beschwerdeanalyse kann Hinweise darauf geben, ob Fehler systembedingt, dienstleistungsbedingt oder Folge von Einzelfehlern sind.
Bei der Beschwerdeanalyse hat er die Beschwerden mindestens in die nachfolgenden Kategorien zu unterteilen:
- Rüge von Vertragsverletzungen
- Unzufriedenheit mit der Performance der Dienstleistung
- Androhung von rechtlichen Schritten
- Kündigungen
Der Beschwerdemanagementbeauftragte hat aus der Ursachenanalyse heraus mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln.
4.6. Beschwerdereporting
Der Beschwerdemanagementbeauftragte hat halbjährlich / vierteljährlich sowie in einem Gesamtjahresbericht der Geschäftsleitung zu berichten.
Der Bericht enthält Angaben…
- zum Umfang der Beschwerden (Beschwerdeanzahl und Bearbeitungsdauer),
- zur Verteilung des Beschwerdeaufkommens auf einzelne Unternehmensteile, insbesondere regelmäßig auftretende Beschwerden,
- zu einer systematischen Ursachenanalyse,
- zur Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen.
Über Beschwerden mit signifikanten Risiken oder drohenden Reputationsschäden ist die Geschäftsleitung unverzüglich zu informieren, insbesondere bei Beschwerden von Kunden (z.B. Arbeitgebende mit einem hohen Volumen an Vermittlungsaufträgen, oder internationale Pflegekräfteinstitutionelle oder externe Dienstleister) oder wenn Schadensersatzforderungen im Raum stehen.
4.7. Informationsnutzung
Die aus der Beschwerdeanalyse gewonnenen Informationen sind systematisch zu nutzen und in die Unternehmensorganisation zu integrieren bzw. Betriebsabläufe sind zu optimieren und durch die gewonnenen Informationen stetig zu verbessern. Dadurch soll auch die Anzahl der Beschwerden verringert und die Kosten für die Fehlerbehebung bzw. für das Beschwerdemanagement gesenkt werden.
5. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Beschwerdemanagement-Richtlinie
Bei einem Verstoß gegen diese Beschwerdemanagement-Richtlinie ist die Ursache bzw. die Schwachstelle im Arbeits- bzw. Ablaufprozess, die zu diesem Verstoß geführt hat, vom Beschwerdemanagementbeauftragten zu ermitteln und unverzüglich zu beseitigen. Sollten durch den Beschwerdemanagementbeauftragten keine Maßnahmen getroffen werden, ist seitens eines Beschwerdeverantwortlichen die Geschäftsleitung hinzuzuziehen.
Die Geschäftsleitung der DS Crewing Services GmbH ist immer über Verstöße gegen diese Beschwerdemanagement-Richtlinie zu informieren. Dies gilt auch, wenn Beschwerden zu externen Dienstleistern festzustellen sind.
6. Weiterentwicklung der Beschwerdemanagement- Richtlinie
Die Geschäftsleitung der DS Crewing Services GmbH und der Beschwerdemanagementbeauftragte sind für die fortlaufende Weiterentwicklung und Pflege der Beschwerdemanagement-Richtlinie verantwortlich; insbesondere wird die Geschäftsleitung erforderliche und angemessene Änderungen und/oder Ergänzungen der Richtlinie beschließen und vornehmen lassen. Der Beschwerdemanagementbeauftragte drängt auf notwendige Aktualisierungen dieser Richtlinie, stellt sie auf der Internetseite der DS Crewing Services GmbH ein und informiert die Mitarbeiter der DS Crewing Services GmbH darüber.
Die Beschwerdemanagement-Richtlinie – insbesondere die Grundsätze und Verfahren – sollen jährlich überprüft werden.
7. Kontrolle
Die Beschwerdemanagement-Tätigkeiten sowie der jeweilige Beschwerdemanagement-Beauftragte werden durch die Geschäftsleitung überwacht.
Mögliche Interessierte Parteien (= Stakeholder), die Adressaten einer Beschwerde order eines Feedbacks sein können:
- Kunden / Auftraggeber
- Agenturen
- Service-Provider (wie: Übersetzer, Notariat, Kurierdienste, Sprachschulen)
- Zu vermittelnde internationale Pflegekraft
- Interner Mitarbeiter
- Unternehmenseigentümer
- Behörden national (wie: deutsche Botschaft)
- Behörden international (wie: POLO, POEA)
Mögliche Szenarien für die / aus der Praxis:
I. Beschwerden von Kunden
1. Über / Zu Mitarbeitern von DSCS
- Beschwerdeempfänger informiert die betroffene Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdemanagementbeauftragten herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme, des Beschwerdemanagementbeauftragten von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit dem Kunden getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art, aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
2. Zum Anwerbe- und Vermittlungsprozess
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) über die Beschwerdebearbeitung wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in die betroffenen Verträge oder Vereinbarungen übernommen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
Kontaktperson/en:
Frau Isil Gürsoy + Herr Ulrich Bramkamp
Geschäftsführer
Telefon: +49 172 13 35 762
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
3. Zu zukünftigen Arbeitnehmern (= zu vermittelnde internationale Pflegekraft)
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls wird Rücksprache mit der zuständigen Person im Ausland oder dem potenziellen Arbeitnehmer (= zu vermittelnde internationale Pflegekraft) gehalten
- Auch diesbezüglich werden die Ursachen für die Beschwerde erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung wird eingeholt
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
Kontaktperson/en:
Frau Isil Gürsoy + Herr Ulrich Bramkamp
Geschäftsführer
Telefon: +49 172 13 35 762
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
Herr Henry Octobre
Owner’s Representative
Telefon: +63 92 75 54 38 25
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
4. Zu vermittelten Arbeitnehmern mit Berufszulassung
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Die Ursachen für die Beschwerde werden auch mit der internationalen Pflegekraft besprochen und Maßnahmen abgestimmt
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Gegebenenfalls werden Änderungen in die betroffenen Verträge oder Vereinbarungen übernommen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
Kontaktperson/en:
Frau Isil Gürsoy + Herr Ulrich Bramkamp
Geschäftsführer
Telefon: +49 172 13 35 762
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
5. Zu weiteren vertraglichen Vereinbarungen
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung werden eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in die betroffenen Verträge oder Vereinbarungen übernommen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
Kontaktperson/en:
Frau Isil Gürsoy + Herr Ulrich Bramkamp
Geschäftsführer
Telefon: +49 172 13 35 762
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
6. Zu sonstigen außervertraglichen Themen
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
II. Beschwerden von Pflegekräften
1. Zu Mitarbeitern von DSCS
- Beschwerdeempfänger informiert die betroffene Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit der potenziellen Pflegekraft getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
2. Zu Anwerbe- und Vermittlungsprozess
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit der potenziellen Pflegekraft getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
3. Zu zukünftigen Arbeitgebern
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit der potenziellen Pflegekraft getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
4. Zu bestehenden Arbeitgebern
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit der potenziellen Pflegekraft getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer eine Arbeitswoche nicht überschreiten
5. Zu dem Integrationsmanagement
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit der potenziellen Pflegekraft getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
6. Zu Sprachschulen
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit der potenziellen Pflegekraft, sowie mit den Sprachschulen getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
7. Zu Verstößen gegen den Verhaltenskodex der WHO
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Der Sachverhalt wird anhand des Verhaltenskodex der WHO geprüft
- Oberste Prämisse ist die Einhaltung dessen
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit der potenziellen Pflegekraft getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
8. Zu weiteren vertraglichen Vereinbarungen
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit der potenziellen Pflegekraft getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
9. Zu weiteren außervertraglichen Themen
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation mit der potenziellen Pflegekraft getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
III. Beschwerden von Mitarbeitern der DSCS
1. Zu anderen Mitarbeitern der DSCS
- Beschwerdeempfänger informiert die betroffene Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern im offenen Gespräch angestrebt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Lediglich als Ultima Ratio, sofern das Problem nicht auf der ersten Ebene geklärt werden kann
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation innerhalb des Teams getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
2. Zu Arbeitszeiten oder Arbeitsverhältnissen
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation innerhalb des Teams getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
3. Zu Dritten
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis, aber zumindest die Kenntnisnahme des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung, wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation innerhalb des Teams getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
IV. Beschwerden von Sonstigen
1. Von nationalen Behörden
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation innerhalb des Teams getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Maßnahmen müssen auch Außenwirkung haben
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
2. Von internationalen Behörden
- Beschwerdeempfänger informiert die zuständige Person (= Beschwerdeverantwortlicher) über die Beschwerde
- Ein Austausch über den Sachverhalt wird intern sowie extern angestrebt
- Informationen über den Sachverhalt werden gesammelt
- Die Ursache der Beschwerde wird erörtert
- Gegebenenfalls werden der Sachverhalt und die einschlägigen Maßnahmen an das Management berichtet
- Eine Erläuterung und gegebenenfalls ein Verbesserungsvorschlag werden an den Beschwerdeführer (= Beschwerdemanagementbeauftragten) herangetragen
- Das Einverständnis des Beschwerdeführers (= Beschwerdemanagementbeauftragten) von der Beschwerdebearbeitung wird eingeholt
- Gegebenenfalls werden Änderungen in der Arbeitsweise oder der Kommunikation innerhalb des Teams getroffen
- Der gesamte Vorgang wird dokumentiert und gespeichert, um ähnliche Beschwerden auf eine standardisierte Art aber trotzdem individuell zu bearbeiten und ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen
- Maßnahmen müssen auch Außenwirkung haben
- Zuständig können potenziell alle Mitarbeiter sein
- Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt ohne schuldhaftes Zögern und sollte in der Dauer fünf Arbeitstage nicht überschreiten
Alle Kontaktpersonen
Herr Ulrich Bramkamp
Geschäftsführer
Telefon: +49 172 66 30 036
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
Frau Isil Gürsoy
Geschäftsführerin
Telefon: +49 172 13 35 762
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
Frau Asiye Gürsoy
Office Manager
Telefon +49 160 59 97 209
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
Herr Jens Harnekrad
Key Account Manager
Telefon: +49 171 64 39 092
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
Frau Maike Heuer
Office Manager
Telefon: +49 160 59 97 063
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
Herr Tobias Köhn
Operations Manager
Telefon: +49 172 42 23 080
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
Herr Henry Octobre
Owner’s Representative
Telefon: +639275543825
eMail: complaint@ds-crewing-services.de
Rev.: 2024-01 / Stand: 02-2024