Verhaltensgrundsätze der DS Crewing Services GmbH (“DSCS”)
Im Bereich der Rekrutierung / Personalvermittlung aus Drittstaaten sind in dieser Policy festgelegten Standards keine Selbstverständlichkeit. Bei der Vermittlung und Integration von Fachkräften gehört zu einem nachhaltigen Erfolg die Zufriedenheit aller Beteiligten, sowie ein faires, integres und transparentes Auftreten gegenüber allen Beteiligten. Dieses gewährleistet und erwartet die DSCS im Umgang mit Geschäftspartnern, Auftragnehmern und ggf. auch deren Sub-Unternehmern / Service-Provider als Grundlage in jeder Geschäftsbeziehung. Neben den folgenden Regeln beachtet die DSCS die folgenden Anforderungen an eine seriöse Personalagentur, die in Drittstaaten, wie den Philippinen tätig ist:
- Für den Kandidaten sind die Rekrutierung und Vermittlung unentgeltlich.
- Wir halten uns an die Regeln der POEA, dass der Arbeitgeber die Finanzierung der Sprachkurse auf den Philippinen komplett übernimmt. Somit sorgen wir dafür, dass dem Kandidaten keine Kosten durch den Sprachkurs entstehen. Als Agentur übernehmen wir im Auftrag des Arbeitgebers die Finanzierung der Sprachkurse. Im Anschluss stellen wir dem Arbeitgeber diese Kosten in Rechnung, bzw. verrechnen sie mit unserer Gebühr. Somit stellen wir sicher, dass die Kosten für die Sprachkurse weder direkt noch indirekt an die Kandidaten weitergegeben werden.
- Wir gewährleisten eine hohe Qualität des Deutschunterrichts, indem wir die Qualität unserer kooperierenden und aller involvierten Sprachschulen überwachen und die Kriterien für Zertifizierungen einhalten.
- Wir übersetzen und erklären das amtliche Formular zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für eine Fachkraft und helfen bei der Einreichung. Der Zweck der Einreise der Fachkräfte nach Deutschland ist die Arbeitsaufnahme. Wir kennen auf Grund unserer Erfahrung mit den Behörden die Bedeutung der im Formular für den Einreiseantrag verwendeten Begriffe, Unterlagen und Fristen. Diese Kenntnisse geben wir gerne weiter und helfen so beim Ausfüllen. Bei rechtlichen Fragestellungen verweisen wir gern an einen Fachanwalt. Wir stehen im Kontakt mit den dafür zuständigen Behörden (Botschaften, Konsulate) im Herkunftsland der Fachkräfte und in Deutschland (Ausländerbehörden, ZAV).
- Wir arbeiten nur mit vereidigten Übersetzern oder mit von der deutschen Botschaft in Manila auf der Übersetzerliste aufgeführten Übersetzern. Diese übersetzen Unterlagen (z.B. Geburtsurkunden, Uni-Abschlüsse etc) werden in beglaubigter Form bei den zuständigen deutschen Behörden eingereicht.
- Nach Bedarf bieten wir ein Integrationskonzept für alle Kandidaten ab Beginn der Vermittlung an. Diese erfolgt im beruflichen sowie im privaten Bereich. Wir bieten den Kandidaten eine langfristige Unterstützung, sobald sie in ihrem neuen Arbeitsland angekommen sind: Für uns ist es wichtig, die Kandidaten bis zur vollständigen Integration in ihr neues Leben eng zu begleiten.
- Wir koordinieren die Beantragung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland und übernehmen die Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Behörde. Wir sind mit dem Anerkennungsverfahren vertraut und stehen mit den jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer in Kontakt. Somit berücksichtigen wir die unterschiedlichen Fristen für die Anerkennung und gewährleisten Planbarkeit für den Vermittlungsauftrag.
- Die DSCS ist auf den Philippinen nachweislich bei der POEA akkreditiert.
- Die DSCS begleitet den auftraggebenden Arbeitgeber auf dem Weg seiner Akkreditierung bei der POEA und informiert transparent über die dafür nötigen Prozesse und Kosten. Ohne die Akkreditierung bei der POEA ist eine Rekrutierung auf den Philippinen nicht möglich.
- Auf den Philippinen arbeiten wir nur mit sorgfältig ausgewählten Partneragenturen zusammen, die ebenfalls und nachweislich kein Entgelt von unseren Kandidaten verlangen.
- Wir sind ständiger Begleiter, Vertrauensperson und Ansprechpartner für die Kandidaten während des gesamten Prozesses der Rekrutierung, Vermittlung, Integration sowie Anerkennung in Deutschland.
- Wir halten uns selbstverständlich an die WHO-Regeln: Es erfolgt keine Rekrutierung aus Ländern, die laut WHO-Kodex für die Rekrutierung aus dem Gesundheitssektor gesperrt sind.
Anforderungen an unsere Partner-Sprachschulen im Ausland:
- Unser Anspruch ist es nur mit Sprachschulen zu arbeiten, die ausgebildete Lehrkräfte mit einem DaF-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss haben.
- Die Klassen sind mit max. 25 Kandidaten gefüllt, da kleine Klassen ein wichtiges Qualitätskriterium sind. Je kleiner die Gruppen, desto mehr profitiert der einzelne Schüler vom Unterricht.
- Eine ausreichende Anzahl deutscher Muttersprachler mit entsprechender Lehrerausbildung wird angestrebt. Ein durchgehender Einsatz von Muttersprachlern ist leider nicht immer möglich, da im Ausland oftmals ein Mangel an deutschen Muttersprachlern herrscht.
- Der Unterricht erfolgt mit Hilfe regulärer Lehrmaterialien.
Unsere Qualitätskontrollen erfolgen regelmäßig im Jahr durch Hospitationen bei den Lehrern/-innen.