Unternehmensgrundsätze der DS Crewing Services GmbH (“DSCS”)
Präambel
Die DS Crewing Services agiert als Personalvermittlungsagentur im Gesundheitsbereich. Im Speziellen vermittelt DSCS Fachpersonal aus EU-Drittstaaten an europäische Gesundheitseinrichtungen. Aus ethischer Überzeugung und im Bewusstsein der Verantwortung verhalten wir uns hilfsbereit, freundlich und rücksichtsvoll und fair gegenüber allen prozessbeteiligten Parteien. Dabei verschreibt sich das Unternehmen einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbungs- und Vermittlungspraxis.
Bekenntnis zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbungs- und Vermittlungspraxis
Grundlegend für eine solche Praxis sind die Prinzipien der Transparenz, Fairness und der Gewährleistung von Nachhaltigkeit nicht nur gegenüber den Gesundheitssystemen anderer Staaten, sondern vor allem auch gegenüber potenziell migrierender Pflegekräfte. Dabei wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitpflegekräften unterschieden.
Grundlegend für die Unternehmenspolitik der DS Crewing Services GmbH ist der Verhaltenskodex der WHO bezüglich der Anwerbung und des Einsatzes internationaler Gesundheitsfachkräfte.
Die DS Crewing Services GmbH bekennt sich zu dem „Employer pays“-Prinzip. Da-nach vermittelt das Unternehmen keine Arbeitnehmenden, die für eine Anstellung eine Geldzahlung tätigen. Das Bewirken einer Geldzahlung an das Unternehmen, den Arbeitgebenden oder einen Dritten aus solchen Beweggründen wird nicht geduldet. Zudem stiftet das Unternehmen niemanden an, solche Zahlungen zu bewirken.
Es dürfen zudem keine Vereinbarungen geschlossen werden, die bei Vertragsauflösung zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Arbeitnehmers führen oder den Arbeitnehmer in eine Situation bringen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit einschränkt. In keinem Fall dürfen in dem Vertragsverhältnis Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungspflicht enthalten sein, die dem aktuellen Stand der Rechtslage und/oder Rechtsprechung oder den Anforderungen und Prinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ entgegenstehen. Dies gilt neben den Arbeitsverträgen auch für mögliche Nebenabreden und / oder Absprachen, die in den vermittelten Arbeitsverträgen, Regelungen zu Arbeitsbeziehungen, Spracherwerb, Anerkennungsverfahren und Relocation-Prozess enthalten sind sowie bei sonstigen Sonderfällen, wie der Abbruch des Anwerbeprozesses, die geregelt und schriftlich festgehalten sind.
Ferner agiert die DS Crewing Services GmbH nach Maßgabe der
- Internationalen Menschenrechtskonvention
- ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere der allgemeinen Prinzipien und opera-tiven Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO
- United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights
- Internationalen UN-Menschenrechtsabkommen
Mindestanforderungen bezüglich Menschen-, Migrations- und Arbeitsrechten
Die DS Crewing Services ist mit allen von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Konventionen, welche Menschenrechte, Migrationsrechte, sowie Arbeitsrechte schützen vertraut und verpflichtet sich diese zu wahren.
Diese Konventionen, aber darüber hinaus auch die sich aus dem Grundgesetz ergebenden Schutzformen zu Menschen-, Migrations- und Arbeitsrechten stellen die rechtliche Mindestanforderung für das Arbeiten der DSCS aber auch für seine Ge-schäftspartner.
Geschäftspartner im Sinne dieser Mindestanforderungen sind alle prozessbeteiligten Parteien. Dies meint alle Parteien, die an dem Prozess, ausländische Pflegekräfte zu vermitteln, auszubilden, zu schulen oder in Deutschland anzustellen, beteiligt sind.
Von Rassismus, Ausbeutung, Ungleichbehandlung und weiteren schweren Verletzungen der Werte aus den Konventionen und der Verfassung distanziert sich die DS Crewing Services.
Zudem wird das Einhalten dieser Mindestanforderungen fortlaufend bei der DS Crewing Services selbst aber auch nach den gegebenen Möglichkeiten bei den Geschäftspartnern überprüft.
Stand: 05-2024